Erste urkundliche Erwähnungen
Die älteste urkundliche Erwähnung findet Hoetmar im Jahre 851. Der Stifter des Klosters Freckenhorst, Graf Everword, gibt 2 Höfe in "Otomar" dem Stift in Freckenhorst zum Geschenk und zur Nutznießung. Hierbei handelt es sich jedoch um ein gefälschtes Dokument.